Mediation
Sabine Zurmühl
Zertifizierte Mediatorin (BAFM)
- M.A, Mediatorin (BAFM)
- Pädagogin
- Germanistin
- M.A. und Staatsexamen
- Ausbilderin am Berliner Institut für Mediation (BIM)
Zusätzliche Engagements:
- Mitglied der Redaktion der Zeitschrift „perspektive mediation“,
Verlag Österreich, Wien, Mediationszeitschrift für den deutschsprachigen Raum.
http://www.verlagoesterreich.at/perspektive-mediation-1814-3695 - Geschäftsführerin der Bundes-Arbeitsgemeinschaft
für Familien-Mediation BAFM (2000 – 2011)
(www.bafm-mediation.de) - Beauftragte für Mißbrauchsfälle bei kirchlichen Institutionen
- Mitglied und Aufsichtsratsmitglied bei NACOA – Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V. (nacoa.de)
- Regelmäßige Publikationen in Mediationszeitschriften.
- Vorsitzende der Jury für den Marlies-Hesse-Nachwuchspreis für den Journalistinnenbund
Was bedeutet Mediation?
Die Idee der Mediation ist in den letzten Jahren immer mehr gewachsen. Sie stellt Ihnen Modell bereit, Konflikte selbstverantwortlich mithilfe einer neutralen dritten Person, des Mediators oder der Mediatorin, zu regeln. Sie selbst bestimmen, über welche Themen Sie sprechen möchten und welche Bereiche und Fragen Sie für die Zukunft regeln wollen.
Ich begleite Sie in der Klärung und Strukturierung Ihrer Themen. Ziel ist, gemeinsame Lösungen für unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse zu finden und eine Vereinbarung zu erarbeiten, die für die Zukunft Bestand hat.
PDF Europäischer Verhaltenscodex für Mediatoren
Themen für Mediationen
- Familienkonflikte
- Generationenregelungen
- Beziehungskonflikte
- Scheidung / Trennung
- Erbmediation
- Teamkonflikte
Co-Mediation
Es besteht unkompliziert die Möglichkeit, einen juristischen Kollegen als Co-Mediator zur Mediation hinzuzuziehen.
Referenzen
Ich arbeite als Mediatorin (BAFM) nach den Richtlinien der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation und nach den Grundsätzen des European Code of Conduct for Mediators.
Sitzungsdauer
Die Dauer einer Sitzung beträgt in der Regel 60 Minuten. Ausnahmen von 90 Minuten oder Blockzeiten sind jederzeit möglich.
Kosten
Die Vergütung wird als Zeithonorar vereinbart mit einem Stundensatz von in der Regel 80 €. Bei besonderem Aufwand oder einer größeren Anzahl von Beteiligten kann sich das Honorar erhöhen.